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Was ist beim Grillen auf dem Balkon erlaubt?

Die Grillsaison hat begonnen - ist Grillen auf dem Balkon erlaubt?

Die Grillsaison hat begonnen – ist Grillen auf dem Balkon erlaubt?

Die warme Jahreszeit lädt zum Grillen ein. Insbesondere der rauchige Duft von Holzkohle sowie gegrilltem Fleisch gehört in dieser Jahreszeit zum Alltag. Bei einem eigenen Haus mit großzügigem Grundstück brauchen sich Grillfans keine Gedanken machen und können sorgenfrei in die Grillsaison starten.

Anders sieht es bei Mietern aus, die in einem Mehrfamilienhaus wohnen und nur einen Balkon zur Verfügung haben. Hier kann es relativ schnell zu Streitereien kommen, wenn die Nachbarn sich nicht einig sind. Der Grillspaß auf dem Balkon ist an besondere Auflagen geknüpft. Im nachfolgenden Beitrag werden die häufigsten Fragen zum Thema Grillen auf dem Balkon beantwortet.

 

Grillen auf dem Balkon – was ist erlaubt?

Es gibt kein festgeschriebenes Gesetz, das Grillen auf dem Balkon erlaubt oder verbietet. Entscheidend ist vor allem das Mietrecht. Kommt es zu einem Rechtsstreit vor Gericht, zählt hier das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Das bedeutet, dass das Grillvergnügen die Anwohner nicht belästigen oder einschränken darf.

Hauptsächlich ist die Rauchentwicklung beim Grillen die häufigste Ursache für einen Nachbarschaftsstreit. Darüber hinaus sorgen auch Abfälle und Lärmbelästigung oftmals für Ärger mit den Nachbarn. Kann es dazu kommen, dass Rauchschwaden oder Funken in die Nachbarwohnung ziehen, ist das Grillen auf dem Balkon in jedem Fall verboten. Die Sicherheit sowie die Unversehrtheit der Nachbarn hat oberste Priorität.

Wichtig: Diese Regelungen gelten nicht nur für das Grillen auf dem Balkon, sondern ebenfalls für das Grillen auf der Terrasse sowie im Garten.

 

Entscheidend ist, was im Mietvertrag steht!

Grundsätzlich ist Grillen auf dem Balkon erlaubt. Klarheit bringt jedoch der Mietvertrag. Wenn im Mietvertrag eindeutig hervorgeht, dass Grillen auf dem Balkon nicht gestattet ist, müssen sich die Mieter an diese Vorgabe halten. Wer sich nicht daran hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit Sanktionen geahndet werden kann.

Es kann zu einer Abmahnung oder im schlimmsten Fall sogar zu einer Kündigung des Mietverhältnisses kommen. Grundsätzlich wird Mietern geraten, dass Grillen auf dem Balkon nicht auf die leichte Schulter zu nehmen, da die verschiedenen Grillgeräte auch immer eine Gefahrenquelle darstellen.

 

Grillen mit Holzkohle auf dem Balkon

Am häufigsten wird beim Grillen Holzkohle als Brenngut verwendet. Vor allem die Mieter, die sich an die Vorgaben ihres Vermieters halten müssen fragen sich oft, ob das Grillen mit Holzkohle auf dem Balkon überhaupt gestattet ist. Hierzu gibt es im Miet- und Wohnungsrecht keinerlei entscheidende Regelungen.

Aufgrund dessen gilt, dass Mieter im Allgemeinen beim Grillen Holzkohle verwenden dürfen. Die Streitfrage um das Grillen auf dem Balkon wurde bereits häufig vor Gericht verhandelt. In der Regel zeigen sich die Richter großzügig und verständnisvoll. Sie mahnen die Verbraucher zur gegenseitigen Rücksichtnahme. Toleranz hat im Mietrecht oberste Priorität und gilt auch beim Grillen auf dem Balkon.

Da jedoch vor allem ein Holzkohlegrill nicht ohne Rauchentwicklung auskommt, ist bei diesem Grillgerät Vorsicht geboten. Zum einen dürfen die Nachbarn dadurch nicht gefährdet oder eingeschränkt werden. Zum anderen darf auch die Umwelt nicht übermäßig beeinträchtigt werden. Dazu zählt ebenfalls das Wohl von Tieren und Pflanzen. Wenn Mieter sich nicht an diese Vorgaben halten, kann es unter Umständen zu Bußgeldern kommen.

 

Mit dem Gasgrill auf dem Balkon grillen

Der Gasgrill erfreut sich immer mehr Beliebtheit bei den Grillfans. Doch wie sind hierbei die Regelungen? Dürfen Mieter mit einem Gasgrill in einem Mehrfamilienhaus auf dem Balkon ihr Fleisch und Gemüse zubereiten?

Das Grillgerät gibt in der Regel selten Anlass zur Beschwerde, da es kaum zur Rauchentwicklung kommt. Mieter sollten jedoch beachten, dass auch wenn kein gesetzliches Verbot gilt, das zählt, was im Mietvertrag steht. Wenn im Mietvertrag steht, dass das Grillen mit einem Gasgrill verboten ist, dann ist dies rechtskräftig.

 

Grillen auf dem Balkon kann bei Missachtung der Regeln zu Konsequenzen führen

Ursachen für Streit zwischen Nachbarn sind vor allem Rauchentwicklung, Gerüche sowie Lärmbelästigung. Verständigen die Anwohner die Polizei oder das Ordnungsamt, können unter bestimmten Voraussetzungen Bußgelder oder auch andere Sanktionen verhängt werden.

Die Gesetze hierüber sind nicht einheitlich, weshalb es in der Höhe der jeweiligen Bußgelder keine gleichmäßigen Regelungen gibt. Aufgrund dessen sind die Vorschriften von Ort zu Ort unterschiedlich. Ist eine große Grillparty geplant, sollten die Mieter sich bereits im Vorfeld über die geltende Lärmschutzverordnung informieren. Dies kann beispielsweise die Nachtruhe ab 22 Uhr sein.

Wollen Mieter länger feiern, müssen sie mit ihren Gästen in die Wohnung umziehen. Oftmals gibt es auch Streit bei der Frage, wie häufig auf dem Balkon gegrillt werden darf.

Ein Gesetz dazu gibt es nicht und auch hier ist der Mietvertrag oder die Hausordnung wieder entscheidend. Das Gebot der Rücksichtnahme sagt, dass Mieter während der Grillsaison etwa zwei Mal im Monat grillen dürfen. In jedem Fall sollten Nachbarn frühzeitig darüber informiert werden, damit diese sich vor Rauch- und Geruchsbelästigung schützen können.

 

Grillen auf öffentlichen Grillplätzen

Wer keinen Balkon hat oder sich mit einer großen Gruppe zum Grillen treffen möchte, kann auf öffentliche Grillplätze ausweichen, um einen möglichen Streit mit den Nachbarn zu umgehen. Es darf in der Öffentlichkeit überall dort gegrillt werden, wo eine Erlaubnis sichtbar ist, beispielsweise durch ein entsprechendes Hinweisschild.

Allerdings darf nicht einfach so in der freien Natur gegrillt werden, andernfalls drohen ebenfalls empfindliche Bußgelder. In Naturschutzgebieten ist das Grillen strengstens untersagt. Wer auf öffentlichen Grillplätzen grillen möchte, muss anschließend seinen gesamten Abfall inklusive der Kohlereste mitnehmen und selbstständig entsorgen.

 



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