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Braucht man für den Bau eines Gartenhauses eine Baugenehmigung?

Braucht man für den Bau eines Gartenhauses eine Baugenehmigung?

Braucht man für den Bau eines Gartenhauses eine Baugenehmigung?

Die Outdoor-Saison reicht in vielen Regionen des Landes längst von März bis weit in den November. Dadurch wird auch der Garten immer mehr zum Lebens- und Arbeitsraum. Doch bei warmen Temperaturen kann es regnen – und dann sind Garten und Terrasse nicht mehr die perfekten Plätze zum Spielen, Arbeiten oder Feiern. Wer ein Gartenhaus besitzt, muss bei einem Schauer aber nicht bis in die Wohnung flüchten. Schon das ist ein Grund, über den Kauf eines kleinen Nebenhauses aus Holz nachzudenken. Aber Achtung: Meistens braucht man für den Bau des Gartenhauses eine Baugenehmigung. Beachtet man die Genehmigungspflicht nicht, kann das mit sehr hohen Bußgeldern belegt werden.

Die folgenden Faktoren sind bei der Antwort auf die Frage relevant, ob man eine Baugenehmigung benötigt.

Wie wird das Gartenhaus genutzt?

Der Gesetzgeber macht große Unterschiede im Hinblick auf den Verwendungszweck. Wenn man ein kleines Gartenhaus als Geräteschuppen nutzen will, so ist dies oft genehmigungsfrei. Will man hingegen eine Blockhütte kaufen, um diese als Partyhaus, Homeoffice oder Gästewohnung zu nutzen, kommt man an der Beantragung der Baugenehmigung nicht vorbei. Denn dann gilt das Gartenhaus als ein Aufenthaltsraum, für den besondere Auflagen gelten. Das gilt übrigens auch für den Fall, dass man einen Garten Sichtschutz Holz neu errichtet, weil man das bereits existente Gerätehaus in einen Aufenthaltsraum umwandeln will.

Wo wird das Gartenhaus errichtet?

Während im Innenbereich einer bebauten Siedlung oftmals weniger Auflagen einzuhalten sind, schaut der Gesetzgeber bei Gartenhäusern, die außerhalb davon errichtet werden, besonders genau hin. Oftmals werden Baugenehmigungen abgelehnt, wenn ein Gartenhaus fernab einer Ortschaft etwa im Wald oder am Strand errichtet werden soll. Gründe für eine solche Ablehnung können von einer mangelnden Sicherheit bei Unwettern bis zum Landschafts- und Tierschutz reichen.

In welchem Bundesland wird das Gartenhaus errichtet?

Es gibt keine bundesweit einheitliche Regelung im Hinblick auf die Genehmigung von Gartenhäusern. Die Bundesländer haben hier die Entscheidungsvollmacht, was teilweise auch durch Klima beziehungsweise üblicher Witterung begründbar ist. Im eher windarmen, sonnigen Bayern sind die Auflagen weniger streng, es dürfen mit einem Volumen von maximal 75 Kubikmetern sogar vergleichsweise große Gartenhäuser ohne Genehmigung gebaut werden. Allerdings nur, wenn sie im Innenbereich einer Siedlung stehen sollen. Im oftmals sehr stürmischen Schleswig-Holstein liegt die maximale Größe für ein innerhalb einer Siedlung genehmigungsfrei zu errichtenden Gartenhaus bei 30 Kubikmetern.

Wie ist das Gartenhaus ausgestattet?

Ein einfacher Schuppen ist mit weniger Auflagen belegt als ein Gartenhaus, in dem Heizung, Kochgelegenheit und Toilette installiert sind. In solchen Fällen ist die Baugenehmigung immer verpflichtend einzuholen und nicht immer wird ihr stattgegeben. Wenn einGartenhaus innerhalb einer Kleingartensiedlung errichtet wird, sind die Bestimmungen allerdings oftmals weniger streng als bei einem Holzhaus, das in einem Garten stehen soll.

Tiny-House oder Gartenhaus?

Das sogenannte Tiny-House liegt seit einigen Jahren im Trend. Das verwundert angesichts der Wohnraumknappheit und der dadurch immer höheren Immobilienpreise kaum. Doch trotz der kompakten Größe gilt das Tiny-House in den Augen des Gesetzgebers als vollwertiges Wohnhaus. An ein solches werden deutlich höhere Anforderungen gestellt als an ein Gartenhaus. So muss das Haus etwa von der öffentlichen Straße aus erreichbar sein, außerdem ist es an Versorgungsleitungen wie Strom und Wasser anzuschließen. Dies beantwortet auch die Frage, ob man ein Tiny-House irgendwo in der freien Natur bauen darf: Zwar gibt es ganz wenige Ausnahmen, in den meisten Fällen bleibt das einsame Haus oberhalb der Steilküste allerdings ein unerfüllbarer Traum. Ein kleiner Trost ist immerhin, dass auch das schöne Bild des zum Übernachten aufgestellten Wohnmobils an dieser Stelle nicht erlaubt ist. Jedenfalls nicht in Deutschland.



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